Geänderte Regeln für den Export von den Pferdemärkten in Elst, Zuidlaren
und Hedel

Aufgrund des neuen europäischen Tiergesundheitsgesetzes (Animal Health Law, seit April 2021) ändern sich die Exportbestimmungen für die Pferdemärkte in Elst (5. September), Zuidlaren (17.Oktober) und Hedel (07. November). Der Zweck dieser Verordnung besteht unter anderem in der Nachverfolgung von Tieren beispielsweise bei eventuellen Ausbrüchen von Tierkrankheiten beipferdeartigen Tieren (Equidae).

Was ändert sich während des Pferdemarkts?
In Rücksprache mit der niederländischen Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit, NVWA) gelten die folgenden Änderungen:

1. Kein direkter Export ab Markt
Bis zu den Märkten im Jahr 2019 konnten die für das Ausland bestimmten/gekauften Tiere auf dem Markt zertifiziert und direkt mitgenommen werden. Dafür erhielten wir als Organisation vom
niederländischen Landwirtschaftsministerium (Ministerie van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit) eine Genehmigung für einen Tag. Aufgrund der jetzt geltenden Verordnung wird diese Genehmigung
nicht mehr erteilt. Jetzt müssen die Tiere vom Markt an einen Ort gebracht werden, an dem sie 48 Stunden bleiben, bevor sie auf die übliche Weise exportiert werden können.
Hierzu können sich Verkäufer und Käufer beispielsweise darauf einigen, dass die Tiere im Betrieb/Haus des Verkäufers verbleiben.

2. Keine direkte Anlieferung aus dem Ausland zum Markt
Tiere aus dem Ausland dürfen nicht direkt auf den Markt geliefert werden. Sie müssen mindestens 48 Stunden an einem Ort in den Niederlanden in einem Stall stehen und von den entsprechenden korrekten Papieren begleitet werden.

3. Ein- und Ausgangsregister während des Markts
Organisatoren von Pferdemärkten müssen ein Ein- und Ausgangsregister über die angelieferten und abtransportierten Pferde führen. Kurz gesagt: „Wo kommen die Pferde her und wo gehen sie hin?“
Dieses Register muss der NVWA auf Anforderung nach Ablauf des Markts ausgehändigt werden. Im Eingangsregister werden der Herkunftsort und die Chipnummer des Tieres erfasst. Im Ausgangsregister werden die Chipnummer und der Bestimmungsort erfasst. Käufer und Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich, dass die Daten korrekt eingetragen und mitgeteilt werden.
Der Organisator speichert die Chipnummer der angelieferten Tiere mit einem Chipscanner.

4. Jeder Markt muss eine eigene UBN-Nummer (einmalige Betriebsnummer) haben.

 

Weitere Informationen
Den Formularen zum Herunterladen auf den Websites der Märkte liegt eine Beschreibung mit
weiteren Anweisungen bei.
Die Pferdemärkte in Elst, Zuidlaren und Hedel werden die neuen Regeln eindeutig und in
Rücksprache mit dem niederländischen Verband der Pferdehändler (Centrale Bond van
Paardenhandelaren, CeBoPa) umsetzen und evaluieren.

Formular zum ausfüllen (PDF 128 KB)
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Formular 1

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